Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot)
Bevor eine Ehe geschlossen werden kann, ist die Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebot) erforderlich.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat. Die anschließende Eheschießung kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden.
Alle ausländischen Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen, die von einem allgemein vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer gefertigt wurde.
Ausnahme: Internationale (mehrsprachige) Urkunden.
Gebühren:
50,00 Euro (90,00 Euro bei ausländischem Recht) für die Prüfung der Ehefähigkeit zzgl. sonstiger Gebühren (für Urkunden, Stammbuch, Namenserklärungen usw.)