Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot)

Bevor eine Ehe geschlossen werden kann, ist die Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebot) erforderlich.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat. Die anschließende Eheschießung kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden.

Alle ausländischen Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen, die von einem allgemein vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer gefertigt wurde.
Ausnahme: Internationale (mehrsprachige) Urkunden.



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

50,00 Euro (90,00 Euro bei ausländischem Recht) für die Prüfung der Ehefähigkeit zzgl. sonstiger Gebühren (für Urkunden, Stammbuch, Namenserklärungen usw.)

Kontakte:

Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103