Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Voraussetzungen

Vollendung des 63. Lebensjahres Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten) Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist bei Kürzung der Rente möglich

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw.
Beschäftigungsnachweise, ggf. Nachweise über Anrechnungszeiten (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schulische Ausbildung) Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse, Gesellenbrief) Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht gespeichert) Bankverbindung Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1974 (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung) Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid ggf. Vertriebenen- oder Spätaussiedlerausweis, bei Aussiedlern Registrierschein

Rechtsgrundlage:

§§ 33 - 62 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


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und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Frau Schmied
05405 502 202