Altersrente für langjährige Versicherte
Voraussetzungen
Die Altersrente hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten).
Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw.
Beschäftigungsnachweise, ggf. Nachweise über Anrechnungszeiten (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schulische Ausbildung)
Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse, Gesellenbrief) Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht gespeichert) Bankverbindung Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen) Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1974 (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
ggf. Vertriebenen- oder Spätaussiedlerausweis, bei Aussiedlern Registrierschein
§§ 33 - 62 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
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und nur mit vorheriger Terminabsprache. |