Behörden-Checkliste für werdende Eltern
Was muss/kann ich wo beantragen?
Mutterschaftsgeld
Den Online-Antrag, sowie Antworten auf verschiedene Fragen, wie z.B. ob Sie überhaupt das Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen können finden Sie unter:
http://www.mutterschaftsgeld.de/
Geburtsurkunde
Wann?
Unmittelbar nach der Geburt Ihres Kindes muss die Geburtsurkunde beantragt werden.
Wo?
Die Geburtsurkunde bekommen Sie im Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes.
Wenn Ihr Kind also in Hasbergen geboren wurde bekommen Sie die Geburtsurkunde im Standesamt der Gemeinde Hasbergen.
Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen
Tel.: 05405 502-0 (Zentrale) oder unter 05405 502-111
Benötigte Unterlagen
Sie sind verheiratet:
Sie benötigen Ihre Ehe-Urkunde und Ihre Geburtsurkunden.
Sie sind geschieden:
Sie benötigen Ihre Ehe-Urkunde und den Scheidungsnachweis.
Sie sind ledig:
Sie benötigen ihre Geburtsurkunde.
Sie sind ein/e ausländische/r Mitbürger/in:
Sie benötigen eine Ehe-Urkunde mit entsprechender Übersetzung oder eine internationale Ehe-Urkunde. In der Regel werden auch Ihre Pässe benötigt.
Elterngeld
Wann?
Das Elterngeld sollte innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt Ihres Kindes beantragt werden, da dieses nur für max. drei Monate rückwirkend ausgezahlt wird.
Wo?
Das Elterngeld wird beantragt beim Landkreis Osnabrück
Jugend- und Sozialamt
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541 501 0
Telefax: 0541 501 4402
E-Mail: info@landkreis-osnabrueck.de
Krankenversicherung
Wann?
Sie sollten Ihr Kind so schnell wie möglich nach der Geburt versichern.
Wo?
Bei der Krankenkasse des berufstätigen bzw. meistverdienenden Elternteils.
Benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung benötigen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Die Formulare können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen oder die Anmeldung persönlich in der Niederlassung vor Ort durchführen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie am besten vorgehen können.
Lohnsteuerkarte ändern
Wann?
Nach der Geburt Ihres Kindes.
Wo?
Sie können Ihr Kind beim Finanzamt Osnabrück auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Winkelhausenstr. 24-28, 49090 Osnabrück, Postfach: 12 80, 49002 Osnabrück
Telefon: 0541 58420
Elternzeit
Wann?
Sechs Wochen vor dem Geburtstermin Ihres Kindes, wenn die Elternzeit direkt nach der Geburt des Kindes anfangen soll und acht Wochen vorher, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt genommen wird, muss die Elternzeit schriftlich angemeldet werden.
Wo?
Bei Ihrem Arbeitgeber.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen einen schriftlichen Antrag, welcher die Dauer der Elternzeit beinhaltet, beim Arbeitgeber stellen.
Kindergeld
Wo?
Familienkasse Osnabrück
Agentur für Arbeit
Johannistorwall 56
49080 Osnabrück
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag 7:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Telefonauskunft (Montag bis Freitag 8:00 – 18:00 Uhr)
unter der Rufnummer: 01801 546337
Zahlungstermine für das Kindergeld erfahren Sie unter der Telefonnummer: 01801 9245864
E-Mail: Familienkasse-Osnabrueck@arbeitsagentur.de
Vaterschaft anerkennen
Wann?
Die Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Wo?
Die Vaterschaft kann beim Standesamt der Gemeinde Hasbergen, Hüggelplatz 1, 49205 Hasbergen oder auch beim Jugendamt des Landkreises Osnabrück, anerkannt werden.
Benötigte Unterlagen
Die Ausweise und die Geburtsurkunden beider Elternteile und (wenn bereits vorhanden) die Geburtsurkunde des Kindes.
Kinderreisepass
Wann?
Den Kinderreisepass sollten Sie, sofern Sie eine Reise ins Ausland planen, so schnell wie möglich beantragen.
Wo?
Den Kinderreisepass können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Hasbergen beantragen
Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen
Tel.: 05405 5020 (Zentrale) oder 05405 502-111
Benötigte Unterlagen:
Ein biometrisches Passfoto, sowie die Unterschriften beider sorgeberechtigter Eltern