Schülerbeförderung

Beförderung zur Hüggelschule und zur Schule am Roten Berg

Gemäß § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung. Sie haben u.a. die in Ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu Beförderung. Ebenfalls bestimmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Schüler befördert werden.

Der Landkreis Osnabrück hat eine Richtlinie für die Schülerbeförderung erlassen. Hier ist festgelegt, dass die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Beförderung zur Schule haben, wenn der Schulweg im Sinne des § 114 NSchG

a) für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 4 sowie dem Schulkindergarten

  • mehr als 2km

b) Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 6

  • mehr als 3 km

c) Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 bis 10

  • mehr als 4 km

beträgt.

Als kürzester Schulweg ist regelmäßig der Kürzeste mit dem Fahrrad bzw. zu Fuß mögliche Weg anzusehen.

Die Gemeinde Hasbergen ist vom Landkreis Osnabrück beauftragt worden, diese Richtlinie in ihrem Gebiet umzusetzen.