Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen
Veröffentlicht am:
31.08.2021
Aus dem Lot geratene Grab- oder Gedenksteine stürzen um und verletzten dabei Menschen. So melden die Berufsgenossenschaften jedes Jahr etwa 100 Unfälle durch umstürzende Grabsteine - bisweilen auch mit Todesfolge. Nicht eingerechnet sind bei den Unfallzahlen von Berufsgenossenschaften und Gemeindeunfallversicherungsverbänden Haftpflichtfälle, die Schäden von Privatpersonen, wie beispielsweise Besuchern, regulieren. Um derartige Unfälle zu vermeiden, müssen die Grabsteine jährlich auf ihre Standsicherheit überprüft werden. Diese Kontrolle schließt auch Neigung und Halt des Grabmales ein.
Die Prüfung erfolgt mittels einer sogenannten Druckprobe durch ein Testgerät. Treten dabei Mängel auf, sind die Grabnutzungsberechtigten verpflichtet, die Standsicherheit herzustellen und dies der Friedhofsverwaltung nachzuweisen. Mangelhafte Grabmale werden durch einen Aufkleber gekennzeichnet, und die Nutzungsberechtigten erhalten ein Schreiben der Friedhofsverwaltung.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Christa Giesecke unter der Telefon-Nr. 05405 502-314 zur Verfügung.
Die Prüfung erfolgt mittels einer sogenannten Druckprobe durch ein Testgerät. Treten dabei Mängel auf, sind die Grabnutzungsberechtigten verpflichtet, die Standsicherheit herzustellen und dies der Friedhofsverwaltung nachzuweisen. Mangelhafte Grabmale werden durch einen Aufkleber gekennzeichnet, und die Nutzungsberechtigten erhalten ein Schreiben der Friedhofsverwaltung.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Christa Giesecke unter der Telefon-Nr. 05405 502-314 zur Verfügung.