Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung mittels Balkon-Solaranlagen (Steckersolaranlagen)

Veröffentlicht am: 28.06.2024

Mit der Förderung von Balkon-Solaranlagen möchte die Gemeinde Hasbergen einen Beitrag zum Klimaschutz, zur örtlichen Wertschöpfung und zur Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene leisten.

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften sowie Vereine, die in Hasbergen ihren Wohn- oder Firmensitz haben.
  • Es wird maximal eine Anlage pro Wohneinheit und Antragsteller/in gefördert.
  • Für die Errichtung von sogenannten Balkon-Solaranlagen wird eine pauschale Summe von 200 € gewährt, die nicht zurückzuzahlen ist.
  • Für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 stehen jeweils 10.000 € zur Verfügung
  • Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der Anträge. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch für die Inanspruchnahme der Förderung besteht. Sofern die Fördersumme aufgebraucht ist, werden keine Anträge mehr bearbeitet.

Die Antragstellung ist ab sofort schriftlich möglich  unter:

Gemeinde Hasbergen

Hüggelplatz 1

49205 Hasbergen oder

per Mail an: klima@hasbergen.de

Das zu verwendende Antragsformular finden Sie hier

Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen Frau Dierenfeldt-Borchert unter der Rufnummer 05405/502-329 oder per Mail dierenfeldt-borchert@hasbergen.de zur Verfügung.

Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung mittels Balkonkraftwerken