Pressemitteilung Landkreis Osnabrück: Frühlingsbeginn im FFH-Gebiet "Hüggel, Heidhornberg, Roter Berg"

Veröffentlicht am: 01.03.2024
Hasbergen. Der März steht nicht nur für den Frühlingsbeginn, sondern ist auch für das Flora-Fauna-Habitatgebiet „Hüggel, Heidhornberg und Roter Berg“ eine besondere Zeit.

Hasbergen. Der März steht nicht nur für den Frühlingsbeginn, sondern ist auch für das Flora-Fauna-Habitatgebiet „Hüggel, Heidhornberg und Roter Berg“ eine besondere Zeit. Das Schutzgebiet dient dem Erhalt und der weiteren Entwicklung eines in seinen Lebensräumen facettenreichen Waldgebietes, seltener Grünlandvegetation und den Bergwerksstollen als Lebensraum für zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Dazu ermöglicht es eine naturbezogene, ruhige Erholung. Zur Erhaltung des Charakters und des besonderen Schutzzwecks des Landschaftsschutzgebietes ist es gemäß der Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 1. März bis zum 31. August für Erholungssuchende verboten, dass Gebiet außerhalb der Wege aufzusuchen.

Im Schutzgebiet machen „KEIN WEG“-Schilder deutlich, welche Bereiche nicht betreten werden dürfen. Da die Entfernung oder Zerstörung der Schilder Diebstahl oder Sachbeschädigung darstellen, wird der Landkreis Osnabrück solche Fälle verfolgen. An den Wanderparkplätzen im Hüggel weisen entsprechende Hinweisschilder auf die wichtigsten Ge- und Verbote hin. Über einen QR-Code auf den Schildern können Nutzerinnen und Nutzer direkt zum Amtsblatt für die Landschaftsschutzgebietsverordnung gelangen. Die vollständigen Schutzgebietsverordnungen sowie weitere Informationen rund um die wertvollen FFH-Gebiete im Landkreis Osnabrück sind auf der Website www.terra-natura2000.de zu finden.

Im FFH-Gebiet sind auch regelmäßig Ranger unterwegs. Diese können von Besucherinnen und Besucher bei Fragen direkt ansprechen oder per E-Mail kontaktieren: info@terra-ranger.de.

Buchenwald im Hüggel

 
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