Pressemitteilung: Der Landkreis Osnabrück sucht Erhebungsbeauftragte für Zensus 2022

Veröffentlicht am: 10.03.2022

Osnabrück. Mitte Mai fällt der Startschuss: In der Bunderepublik wird in diesem Jahr wieder der Zensus erhoben. Bis Mitte August werden Bevölkerungs- und Wohnungsdaten und damit amtliche Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden gewonnen. In dieser Zeit werden auch im Landkreis Osnabrück durch eine Stichprobe ausgewählte Bürgerinnen und Bürger befragt. Für einen reibungslosen Ablauf benötigt der Landkreis noch Erhebungsbeauftragte. Diese erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Anmeldungen sind möglich per E-Mail: lkos@zensus.niedersachsen.de.

Die Aufwandsentschädigung 2022 könnte bei einer Befragung von 100 Menschen aus 25 Haushalten etwa folgendermaßen aussehen: Wenn 75 Angefragte teilnehmen und die restlichen 25 die Auskunft verweigern, würde die Entschädigung 712,50 Euro betragen. Es besteht eine Auskunftspflicht, die Durchsetzung liegt allerdings bei der Erhebungsstelle des Landkreises. Nach dem Zensus-Gesetz 2022 wird die Aufwandsentschädigungen nicht besteuert.

Die Befragungen werden voraussichtlich rund 40 Stunden in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen. Die Arbeitszeit ist dabei frei einteilbar. Die Erhebungsbezirke werden möglichst nah beieinanderliegen, so dass die Wege möglichst kurz und gegebenenfalls per Fahrrad erreichbar sind. Zwischen April und Mitte Mai werden alle Erhebungsbeauftragten eine Schulung absolvieren, die etwa drei bis vier Stunden dauert.

Weitere Informationen sind erhältlich beim Landkreis Osnabrück. Telefon: 0541/501-9595.

 
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