Aktuelle Information zum Kinderfreizeitbonus

Veröffentlicht am: 16.07.2021

Der Bund hat ein Programm aufgelegt, das Kindern aus benachteiligten Familien in diesem Sommer die Teilnahme an zahlreichen Freizeitaktivitäten ermöglichen soll. Der Bonus in Höhe von €100,00 pro Kind kann beispielsweise für den Eintritt in Schwimmbädern wie dem Hasberger Naturbad eingesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt für einen Teil der Betroffenen automatisch. Achtung: Familien, die nur Wohngeld beziehen, müssen einen formlosen Antrag stellen! Die Gemeinde unterstützt hier gerne. Die Mitteilung des Ministeriums in Auszügen:

"Mit dem am 05.05.2021 von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ soll verhindert werden, dass die Covid-19-Pandemie auch zu einer Krise für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen wird. Mit dem Aktionsprogramm will die Bundesregierung unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen möglichst rasch Abhilfe schaffen. Ein wichtiger Bestandteil des Aktionsprogramms ist der Kinderfreizeitbonus. Minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) bzw. Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, sollen einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.

Er wird von der Familienkasse ausgezahlt. Sie soll den Bonus an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch auszahlen. Davon umfasst sind auch Fälle, in denen Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen wird.

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. "

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderfreizeitbonus