ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG
ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG
Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählt unter anderem der
geplante Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen
den beiden Umspannanlagen Westerkappeln und Gersteinwerk
(Werne a. d. Lippe), gemäß Bundesbedarfsplangesetz Vorhaben
Nummer 89. Der etwa 80 Kilometer lange Neubau dient dazu, die
Übertragungskapazität innerhalb Nordrhein-Westfalens zu erhöhen.
So kann mit dieser neuen Leitung z. B. die Windenergie aus der
Nordsee, die nach Westerkappeln transportiert wird, weiter zu den
Verbrauchsschwerpunkten in NRW gebracht werden. Die Inbetriebnahme
ist für 2033 vorgesehen.
Für die Erstellung der umweltfachlichen Genehmigungsunterlagen
(u. a. Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan
und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) im bevorstehenden
Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und
Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen u. a. dazu, Aufschluss
über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da
sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und
Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind
die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.
Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken
erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten
durchgeführt:
Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eignung
der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung
wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme
entlang der aktuellen Korridorvarianten festgestellt.
Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf.
auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen entlang der
aktuellen Korridorvarianten durchgeführt.
Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung
der Horste an einzelnen Bäumen erfolgen durch Begehungen
in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend
im Sommer.
Fledermauskartierungen: Auf ausgewählten Flächen werden durch
Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.
Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen,
Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden
auf relevanten Flächen entlang der aktuellen Korridorvarianten die verschiedenen Arten erfasst.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten,
die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen
betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten
die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von
NOVEMBER 2023 BIS DEZEMBER 2024
Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise
und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen
zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis
mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen,
werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf.
werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen
Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.
Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel
eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien,
von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes),
die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen
belassen werden.
Mit den o. g. Kartierungen haben wir die Firma
Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH,
Oststraße 92, 32051 Herford beauftragt. Das Büro ist unter der
Mailanschrift info@kortemeier-brokmann.de oder telefonisch unter
05221 97390 zu erreichen.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der
oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG.
Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte
diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung
dienen.
Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese
beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend
der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir
höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange
von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst
und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen
zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen
während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender
Technologien so gering wie möglich zu halten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*ìnnen und
sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Michael Weber
Projektsprecher
TELEFON: 0152 546 95297
E-MAIL: m.weber@amprion.com
LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH
DER GEMEINDE HASBERGEN
Gemarkung Gaste
Flur 1
Flurstücke: 6/2; 7/2; 8/4; 8/5; 8/6; 9/3; 9/4; 9/5; 11/8; 25/5; 28; 31/4;
32; 33; 34; 35; 36; 37; 40/3; 41/4; 43/3; 48/2; 52; 53; 55/1; 56/1; 59/3;
60; 61/1; 62; 65/2; 65/3; 67; 68/1; 68/2; 68/3; 69/1; 70; 71; 72; 75/1;
76/2; 76/3; 77/1; 77/2; 78/5; 78/6; 86; 87; 88/3; 88/5; 88/6; 89/2; 92/9;
105/4; 112/4; 122/1; 122/3; 122/7; 122/9; 122/10; 122/11; 123; 124/1;
127; 129; 131; 132; 133; 135; 136; 137; 139/1; 139/2; 140; 141; 145
Flur 6
Flurstücke: 1/4; 19/2; 20; 21; 22/1; 24; 25; 26/1; 27/2; 27/5; 27/7; 27/9;
27/10; 27/11; 31; 32/1; 33/1; 34; 35/1; 36/1; 37/1; 38/4; 38/5; 38/6;
38/7; 38/8; 38/10; 38/11; 38/12; 38/13; 39; 40; 43; 44/1; 45/1; 45/2; 46;
47; 48; 49/3; 49/6; 49/7; 50; 52/7; 52/8; 52/9; 53/5; 53/6; 53/7; 53/8;
53/9; 56/1; 56/2; 58/2; 58/4; 59/2; 61/2; 61/3; 61/4; 61/6; 62/1; 63/1;
63/2; 66/1; 66/2; 66/3; 67/2; 70/1; 70/2; 85/2; 108/24; 108/27; 108/28;
115/9; 125/2; 126/2; 128/1; 129; 131/2; 134; 136/1; 140/3; 140/4;
141/2; 142/5; 179/9; 180; 182/1; 183/1; 183/2; 185/1; 186/2; 186/5;
186/6; 186/8; 186/9; 186/10; 192/1; 192/2; 194; 195/1; 195/2; 198/1;
199/1; 200/1; 200/3; 200/4; 200/5; 201/1; 202/2; 202/3; 203/1; 204;
205/1; 205/2; 206; 207; 209/1; 210; 327/86; 435/132; 483/38; 484;
485; 486
Flur 7
Flurstücke: 2/5; 2/6; 5/1; 5/2; 7/1; 8/1; 11/1; 13/1; 15/1; 16/1; 28/2;
28/6; 31/1; 32/1; 32/2; 32/3; 34/2; 35/4; 38/1; 38/2; 45/2; 45/3; 48/3;
66/2; 98; 102/1; 104/1; 104/2; 105/1; 105/3; 105/4; 106; 107; 108; 109;
110; 112; 115; 179/48; 181/48; 192/32; 193/45; 205/35; 206/35;
220/35; 272/97
Gemarkung Hasbergen
Flur 1
Flurstücke: 21/2; 21/3; 21/4; 24/1; 27/11; 27/12; 27/24; 27/31; 32/3;
34/9; 37/3; 39/11; 41/17; 104/9; 105/5; 107; 108/1; 108/2; 109; 110/1;
110/2; 114; 115; 116; 117; 118; 175/22; 176/23; 209/22; 210/22;
215/27; 217/27