Beglaubigung von Unterschriften
Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB) sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.
Unterlagen:
Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in: z.B. Personalausweis oder Pass Die Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.
Gebühren:
2,50 Euro
Kontakte:
Frau Huckriede
05405 502 104
Frau Niermann
05405 502 102
Frau Pracht
05405 502 103
Frau Uhlenhaut
05405 502 101