Altersrente für langjährige Versicherte

Voraussetzungen

Die Altersrente hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten).

Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw.
Beschäftigungsnachweise, ggf. Nachweise über Anrechnungszeiten (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schulische Ausbildung)
Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse, Gesellenbrief) Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht gespeichert) Bankverbindung Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen) Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1974 (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
ggf. Vertriebenen- oder Spätaussiedlerausweis, bei Aussiedlern Registrierschein

§§ 33 - 62 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)



Rathaus Gemeinde Hasbergen
Hüggelplatz 1
49205 Hasbergen


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
--> Während der Corona-Pandemie nur 
in dringend notwendigen Angelegenheiten
und nur mit vorheriger Terminabsprache.

Kontakte:

Frau Schmied
05405 502 202